Versicherungspflicht auf der Skipiste in Italien ab 01.01.2022
Seit dem 01.01.2022 müssen Wintersportler in Südtirol und dem Rest Italiens eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, bevor Sie auf die Piste gehen.
Bei Verstößen drohen saftige Geldbußen.
Eine bestehende Haftpflichtversicherung muss in den Skigebieten beim Kauf oder der Abholung eines Skipasses nachgewiesen werden.
Sie haben keine Privathaftpflicht, dann können Sie über den folgenden Link eine Ski-Haftpflichtversicherung bis 30 Tage Reisezeit abschließen oder sprechen Sie uns an.
www.travelsecure.de/travelsecure/travel.asp?partnerid=1-8-1578
Weitere Vorteile für Italien-Reisende:
Zur Anwendung von Artikel R.313-32-1 des Straßenvekehrsgesetzbuchs in Bezug auf die Kennzeichnung zum Hinweis auf tote Winkel bei Schwerfahrzeugen.
Die Kennzeichnung zum Hinweis auf tote Winkel bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen ist ab dem 01.01.2021 in Frankreich verpflichtend.
Zur Kennzeichnen ist das betroffene Fahrzeug jeweils auf der linken und rechten Fahrzeugseite sowie am Heck
Änderung für Autofahrer bei Auslandsreisen
Ab dem 01.07.2020 ist die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) nicht mehr grün, sondern weiß.
Somit kann sie online an die Kunden verschickt und selbst auf weißem Papier ausgedruckt werden.
WICHTIG: sie ist nur ausgedruckt gültig, nicht zum Vorzeigen im PDF-Format.
Die alte grüne Karte behält bis zum Ablauf ihre Gültigkeit.
Bitte beachten Sie, dass die Grüne Karte bei Autofahrten ins Ausland als Bestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung dient.
Ob alle Ordnungshüter in Europa darüber in Kenntnis gesetzt werden...können wir Ihnen jedoch nicht sagen...